“Entscheidung nicht auf Schleswig-Holstein übertragbar”

Pressemitteilung der FDP-Landtagsfraktion

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Berliner Ladenöffnung im Advent sagte der tourismuspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Oliver Kumbartzky:

“Die Sonntagsruhe wird auch in Schleswig-Holstein weiterhin gesichert sein. Die Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts sind zumindest nicht auf das schleswig-holsteinische Landesrecht übertragbar.” Während in Schleswig-Holstein Sonntagsöffnungen nach dem Ladenöffnungszeitengesetz nur im Ausnahmefall aus besonderem Anlass überhaupt zulässig seien, habe das Land Berlin die Adventssonntage bereits in die allgemeinen Ladenöffnungszeiten mit einbezogen, so Kumbartzky weiter. Die bisherige Praxis in Berlin sei somit nicht mit der schleswig-holsteinischen Bäderregelung vergleichbar.

“Die Bäderregelung beschränkt darüber hinaus weitere Sonntagsöffnungen nur auf bestimmte Kur- und Erholungsorte in Schleswig-Holstein. Wir sehen daher derzeit keinen Bedarf für weitere einschränkende Regelungen”, so Kumbartzky abschließend.